IVF – In Vitro Fertilisation

IVF – In Vitro Fertilisation

Die In Vitro Fertilisation, kurz IVF, ist die sogenannte Befruchtung im Glas, also eine Methode der künstlichen Befruchtung. Die IVF wurde von Robert Edward entwickelt, dem hierfür 2010 der Nobelpreis für Medizin verliehen wurde. In Deutschland darf die In Vitro Fertilisation dann angewendet werden, wenn bei einem Paar trotz langjähriger Versuche keine Schwangerschaft zustande kommt. Die Erfolgsrate bei einer Befruchtung einer Eizelle durch IVF liegt bei 50% bis 70%.

Bei der In Vitro Fertilisation unterscheidet man zwischen drei Methoden. Bei der klassischen IVF werden die Eizellen in einem Reagenzglas mit den Spermien zusammengebracht, wo die spontane Befruchtung stattfindet. Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion der IVF wird dann angewendet, wenn Spermien nur in einer geringen Anzahl vorhanden sind oder diese in ihrer Beweglichkeit gestört sind. Dann wird unter dem Mikroskop ein einzelnes Spermium in die Eizelle injiziert. Der gleiche Prozess findet auch bei der Testikulären Spermien Extraktion mit ICSI statt, nur werden hierbei Spermien operativ aus dem Hoden entnommen, was vor allem dann bei einer IVF in Frage kommt, wenn die ableitenden Samenwege verschlossen sind.

Nach der In Vitro Fertilisation kommen die befruchteten Eizellen zunächst in den Brutschrank und werden entweder am zweiten oder am fünften Tag nach der In Vitro Fertilisation in die Gebärmutter eingesetzt. Meist werden pro IVF zwei Embryonen eingesetzt. Überzählige befruchtete Eizellen können in flüssigem Stickstoff konserviert werden, um sie eventuell bei einer späteren In Vitro Fertilisation einsetzen zu können. Maximal dürfen in Deutschland pro IVF-Zyklus drei Embryonen eingesetzt werden, um eine Mehrlingsschwangerschaft mit mehr als drei Föten zu verhindern.
Bei der In Vitro Fertilisation können die Samen des Partners oder eines Samenspenders benutzt werden.

Werden die Samen des Partners für die In Vitro Fertilisation verwendet, spricht man von einer homologen, ansonsten von einer heterologen Samenspende. Die Spende einer Eizelle für die IVF dagegen ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland ebenso wie die Leihmutterschaft verboten. Für die Kosten einer In Vitro Fertilisation kommen die gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil auf.

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