Vorsorgeuntersuchungen zur Schwangerschaft

Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind wichtig und für fast alle Frauen stets ein großartiger Augenblick, wenn sie ihr Kind auf dem Ultraschall sehen oder die Herztöne per CTG hören können. Schließlich ist kann man dies als „erstes kennenlernen“ des Babys bezeichnen.
Die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind Leistungen von allen gesetzlichen Krankenkassen. Sie sollen dem Schutz und der Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes dienen. Die Anzahl der Untersuchungen und zu welchem Zeitpunkt diese durchgeführt werden, ist in den Mutterschutzrichtlinien eindeutig festgelegt. Sinn dieser Untersuchungen ist, Probleme die gegebenenfalls auftreten, rechtzeitig feststellen und behandeln zu können.
Sobald man also von der Schwangerschaft erfährt, sollte man beim Frauenarzt einen Termin vereinbaren. Dieser überreicht dann den Mutterpass und beantwortet Fragen über die Schwangerschaft. Alle wichtigen Daten und Fakten, wie zum Beispiel Erkrankungen, erbliche Vorbelastungen oder Risiken werden im Mutterpass schriftlich festgehalten.
Bei normal verlaufenden Schwangerschaften wird nun alle vier Wochen eine Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt. In den letzten acht Wochen vor dem Geburtstermin findet sie 14-tägig statt. Bei Risikoschwangerschaften oder eventuell auftauchenden Problemen können diese Untersuchungen auch häufiger notwendig sein.
Bei diesen Untersuchungsterminen während der Schwangerschaft wird etwa vierteljährlich auch eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Ebenso werden die Blutwerte und der Blutdruck regelmäßig kontrolliert, der Bauchumfang wird gemessen und das Wachstum der Gebärmutter beobachtet. Außerdem werden stets Urin und Gewicht der Mutter überprüft. Häufig wird ein Eisenmangel festgestellt. Dann verordnet der Arzt ein geeignetes Eisenpräparat. Die Herztöne des Kindes werden regelmäßig über eine längere Dauer hin abgehört. Hier können gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden.
Bei Gesprächen mit dem behandelnden Frauenarzt werden Fragen zur Lebensführung oder Ernährung während der Schwangerschaft besprochen. Es wird auch geklärt, welche Geburtsmethode infrage kommt und für welche Klinik man sich entscheidet. Arbeits- und versicherungsrechtliche Probleme und Fragen innerhalb des Mutterschutzgesetzes kann man jederzeit mit dem Frauenarzt besprechen. Auch über finanzielle Hilfen weiß der Arzt oft Bescheid. Und das Beste: die Kosten werden von der Privaten Krankenversicherung häufig übernommen.

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